Der Fall des verstorbenen Trierer Bistumspriesters Edmund Dillinger war auf Antrag der Grünen-Landtagsfraktion Thema im Rechtsausschuss des rheinland-pfälzischen Landtags.
Justizminister Herbert Mertin (FDP) berichtete in Mainz noch einmal, dass die Staatsanwaltschaft Saarbrücken mitgeteilt habe, einen Prüfvorgang angelegt zu haben. Das heißt, dass Vorermittlungen geführt würden, ob „Anhaltspunkte für eine etwaige Tatbeteiligung weiterer Personen an konkreten verfolgbaren Missbrauchstaten bestünden“.
Der Justizminister erläuterte den Ausschussmitgliedern außerdem, dass die Staatsanwaltschaft Mainz gegen den Neffen des verstorbenen Priesters, Steffen Dillinger, ein Ermittlungsverfahren wegen des Besitzes jugendpornografischer Inhalte eingeleitet hat.
Wer, wie Steffen Dillinger, mutmaßliche Bilder von Missbrauch im Nachlass findet und zunächst verwahrt, macht sich, so die aktuelle Rechtsprechung, strafbar. Schon der bloße Besitz dieses Materials ist strafbar. Mertin erklärte, dass er aus Gesprächen mit Bundestagsabgeordneten wisse, dass man den Paragrafen ändern wolle. Er könne aber nicht sagen, wann hierzu ein Gesetzentwurf aus Berlin komme.
Der FDP-Politiker erklärte weiter: Der Neffe habe das Material freiwillig herausgegeben. Es sei nun von der Staatsanwaltschaft Mainz beabsichtigt, es auf seine strafrechtliche Relevanz zu überprüfen. Über eine Selbstanzeige von Steffen Dillinger lägen den Staatsanwaltschaften Rheinland-Pfalz keine Erkenntnisse vor, so Mertin. bas