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Kreis Altenkirchen
Aufschluss über Schäden: Verbissgutachten für Altenkirchener Wald
In den Monaten März und April führten die Mitarbeiter des Forstamtes Altenkirchen deshalb die Außenaufnahmen zur Erstellung der forstbehördlichen Stellungnahmen gemäß Paragraf 31 (7) des Landesjagdgesetzes durch, bei denen der im Winter entstandene Verbiss an jungen Waldbäumen in einem vorgegebenen Raster erfasst wurde, um im Anschluss jagdbezirksweise ausgewertet zu werden. ...